Unsere Branche ist für den Außenstehenden und teilweise auch für den Mandanten nicht einfach zu durchschauen. Um dem Leser eine Einsicht zu geben, welche Tätigkeiten unter der Bezeichnung Lohnbuchhaltung oder Steuerberater zusammengefasst werden, sind die einzelnen Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei im folgenden Abschnitt in einer Übersicht näher erläutert.
Beratungskonzept
Ein Einblick
Unsere Kompetenzen im Überblick
Wir möchten Ihnen mit dieser Betrachtung unsere Leistungskompetenz darstellen und illustrieren, welche Maßnahmen von uns tagtäglich vollzogen werden, um einen reibungslosen Ablauf des „Verwaltungs-Backgrounds“ Ihres Unternehmens zu garantieren.
Finanzbuchhaltung
Der 10. drängt! Fast jeder Unternehmer weiß, dass zu diesem Datum die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss. Diese wird auf Grundlage der Finanzbuchhaltung monatlich, quartalsweise oder jährlich von uns für Sie erstellt. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird jedoch noch einiges mehr für Sie gemacht. Die Kasse wird geprüft, Rechnungen kontrolliert, offene Posten der Lieferanten und Kunden werden abgestimmt und zugeordnet.
Lohnbuchhaltung
Wussten Sie, dass wir den Lohn seit Januar 2010 jeden Monat zweimal berechnen müssen? Wir senden Ihnen alle Daten per PDF-Dokument oder als Datenaustauschdatei zu, so dass Sie diese Datei nur noch in Ihr Bankingprogramm einlesen brauchen. Wir übernehmen die Lohnsteuerprüfung für Sie und vertreten Ihre Interessen bei Prüfungen durch die Rentenversicherer, die Künstlersozialkassen, sowie das Zollamt und die Krankenkassen. Dies alles ist Lohnbuchhaltung.
Steuerberatung
Die Beratung in Steuerangelegenheiten heißt für uns: wir erstellen für Sie den Jahresabschluss nach den handels- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Unser Anliegen ist es steuervermeidende Gestaltungen vorzunehmen, die nachhaltig sinnvoll sind. Nicht alle Maßnahmen, die jetzt und heute ratsam erscheinen, erweisen sich auch noch für die Zukunft, wenn z.B. das Unternehmen an einen Nachfolger übergeben wird als angebracht und empfehlenswert.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist die Kür. Wir beraten Sie bei allen Investitionsplanungen mit umfassenden Steuer – und Liquiditätsrechnungen. Im Rahmen unseres Herbstgespräches werden Roherträge, Personal- und Raumkosten mit anderen Branchenkennzahlen verglichen. Des Weiteren unterstützen wir Ihr Unternehmen bei Betriebserweiterungen /-Umstrukturierungen und erstellen eine sachgerechte Auswahl der verschiedenen Fördermöglichkeiten. Wir kümmern uns um die Beantragung von Fördermitteln bei der KfW und den Landesförderinstituten.
Rechtsberatung
Rechtsberatung, das bedeutet für uns als Steuerberater zu einem großen Teil Gestaltungs – und Gründungsberatung für Unternehmen. Wir entwerfen für Sie Unternehmensverträge und Gesellschaftsverträge. Selbstverständlich können wir für Sie auch andere Verträge prüfen. Hierbei arbeiten wir mit uns kooperierenden Rechtsanwälten zusammen, welche sich auf das, den zu prüfenden Vertrag betreffende Rechtsgebiet fachlich spezialisiert haben. Betriebsprüfungen werden von uns auch dann übernommen, wenn Ihr Unternehmen anderweitig steuerlich betreut wird. Steuerstrafrechtliche Verfahren werden von uns ebenfalls in Zusammenarbeit mit mehreren Strafverteidigern steuerrechtlich betreut.
Ihre Ansprechpartner zum Thema
Beratungskonzept
David Alexander Muschlin & Matthias Stein
E-Mail: info@contax-stein.de
