Ausblick: Das will der BFH 2016 entscheiden

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen stehen für 2016 zwei interessante Fälle auf der Agenda des Bundesfinanzhofs:

Barabfindung beim Aktientausch als Kapitalertrag: Die Verfahren VIII R 10/13 sowie VIII R 42/13 werfen die Frage auf, ob Barabfindungen, die nach der Einführung der Abgeltungsteuer anlässlich eines Tausches von sog. Altaktien geleistet wurden, bei denen die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen war, gleichwohl zu Kapitalerträgen nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG führen.

Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen zwischen den Schedulen: Das Verfahren VIII R 11/14 bietet dem VIII. Senat die Gelegenheit zur Prüfung, ob Verluste aus Kapitalvermögen, die der sog. Abgeltungsteuer unterliegen mit positiven Kapitaleinkünften, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, verrechnet werden können.

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