Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens durch die Bank

Wenn eine Bank ein Darlehen kündigt, weil der Darlehensnehmer mit den Zahlungen im Verzug ist, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Im entschiedenen Fall hatte eine Kreissparkasse zwei Verbraucherdarlehen gewährt und diese vorzeitig gekündigt, als die Darlehensnehmer mit ihren Zahlungen in Verzug gerieten. Die Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigungen, die auch gezahlt wurden, um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden. Später wurde sie jedoch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen verklagt. Der BGH gab der Klage jetzt statt.

BGH, Urteil vom 19.01.2016, Az. XI ZR 103/15