Die Höhe der Steuerausfälle durch manipulierte Registrierkassen kann nicht angegeben werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 18/6481) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/6118) mit.
Sie nimmt dabei Bezug auf Angaben aus Baden-Württemberg, wonach es hierzu im Rahmen von Betriebsprüfungen keine statistischen Erfassungen gebe. Die Antwort enthält eine Übersicht mit Angaben zu Systemen anderen Länder zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Manipulationen an Registrierkassen. Deutscher Bundestag, PM vom 04.11.2015
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