Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wenn das Kind mit dem Papa „gut kann“…

Das Prinzip der Kontinuität und der „geäußerte und ernst zu nehmende Kindeswille“ können dafür sprechen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein (hier: 5jähriges) Kind dem Vater zugesprochen wird. Dabei kommt es nicht allein darauf an, mit welchen Gründen das Kind seinen Wunsch geäußert hat (hier besaß er am Wohnsitz des Vaters Freunde, mit denen er im Kindergarten war und die nun dieselbe Grundschule besuchten). Im entschiedenen Fall hatte das Kind am Wohnsitz des Vaters auch guten Kontakt zu seinen Großeltern und zu seiner Tante väterlicherseits.

Das Gericht erklärte, der Kindeswille sei hier umso beachtlicher, als er mit einer guten emotionalen Bindung an den Vater, die kontinuierliche Betreuung durch ihn und die sehr gute Entwicklung in den letzten Jahren in Einklang stehe. OLG Hamm, 8 UF 103/12