Vermieter müssen künftig Einzug von Mietern bestätigen

Mieter müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Einzug in eine neue Wohnung bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 01.11.2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. Er rät Vermietern, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Dabei sei es ratsam, die amtlichen Formulare zu verwenden, die die Meldebehörden bereithalten. Auch eine elektronische Bestätigung sei möglich. Gegebenenfalls sei es ratsam, sich vorab über die technischen Details bei der Meldebehörde informieren. Ein Auszug müsse nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht, so Haus & Grund weiter.

Vermieter werden dem Verband zufolge aber mit dem neuen Meldegesetz nicht nur in die Pflicht genommen, sondern erhalten auch Rechte. So müssten die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssten Behörden dem Vermieter auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen nennen. Haus & Grund Deutschland, PM vom 29.10.2015

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