Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat seine neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.08.2015) bekannt gegeben. Grund für die neuen Leitlinien sei die Tatsache, dass die Bedarfssätze/Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015 aufgrund des erhöhten Mindestbedarfs geändert worden sind. Ansonsten bleibe in den Leitlinien alles beim Alten, so das OLG.
Zwar sei auch das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht worden. Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags sei allerdings bei der Anwendung von § 1612b Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch für die Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin das Kindergeld in bisheriger Höhe maßgebend.
Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des OLG zu erzielen.
Oberlandesgericht Hamm, PM vom 27.07.2015