Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren die Urteile der Vorinstanzen bestätigt, die drei Internet-Anschlussinhaber zu Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt hatten, weil sie oder ihre Kinder illegal Musik heruntergeladen und sie in Tauschbörsen zur weltweiten „Bedienung“ angeboten hatten.
In allen drei Fällen gelang es den Familien nicht nachzuweisen, dass sie keine Titel heruntergeladen beziehungsweise ihre Mitbewohner ausreichend darüber aufgeklärt hatten, illegale Downloads zu vermeiden. In einem Fall war die Familie „in Urlaub“, was ebenso nicht nachgewiesen wurde wie im anderen Fall die Angabe, dass der 17jährige Sohn zwar den Computer haben nutzen dürfen, ihm jedoch das Passwort nicht bekannt gewesen sei. BGH, I ZR 19/14 u. a.
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