Winzer müssen in Onlineshops auf Sulfite in ihren Weinen hinweisen

Winzer sind dazu verpflichtet, beim Onlineverkauf ihrer Weine auf dort enthaltene Sulfite hinzuweisen. Dies hat das Landgericht (LG) Trier entschieden und es einem Winzer auf den Antrag eines Verbraucherschutzvereins hin verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über eBay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Weines im Fernabsatz ergibt sich laut LG aus der Lebensmittelinfo-Verordnung. Danach müsse auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als zehn Milligramm pro Kilogramm oder zehn Milligramm pro Liter beträgt. Nach dem Vortrag des Antragstellers enthält aber jeder Wein aufgrund der natürlichen Gärung einen Sulfitgehalt von mehr als zehn Milligramm pro Liter.

Die Entscheidung erging in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Winzers als Antragsgegner. Dieser kann gegen den Beschluss des LG Widerspruch einlegen. Dies würde dazu führen, dass die Sache in einer mündlichen Verhandlung neu zu erörtern wäre.

Landgericht Trier, Beschluss vom 08.07.2015, 7 HK O 41/15

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