Verkehrsrecht: Ein iPod ist kein Telefon

Ein iPod ist ein „tragbares digitales Medienabspielgerät“ und kein Telefon. Nur dann, wenn eine App benutzt wird, ist das Telefonieren über eine (WLAN-)Verbindung technisch möglich. Ein Mobiltelefon ist dagegen ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann.

Wer am Steuer eines (fahrenden) Wagens mit dem iPod hantiert, braucht deshalb keine 60 Euro Bußgeld zu berappen (und einen Punkt in Flensburg zu befürchten), weil er nicht „telefoniert“ hat.

Dass er – wie wenn er mit einem Handy telefonieren würde – (fast) ebenso vom Straßenverkehr abgelenkt wird, ist unmaßgeblich, da nach dem Gesetz nur das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage verboten ist.

AmG Waldbröl, 44 OWi 225 Js 1055/14 – 121/14

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