Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte und benötigen keine Eichung

Heizkostenverteiler sind keine „Messgeräte“. Deshalb brauchen sie nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Pankow nicht geeicht zu sein. Ein Mieter musste sich mit dieser Argumentation zufrieden geben, weil er nicht nachweisen konnte, dass die Messung in seiner Wohnung – zu seinen Lasten – mangelhaft war. AmG Berlin-Pankow, 9 C 58/14