Termine: Steuern und Sozialversicherung Werbungskosten/Betriebsausgaben: Nur ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar Steuerflucht: Steuerabkommen mit der Schweiz

Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz abgeschlossen. Ab 2018 werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen. Damit könnten EU-Bürger nicht mehr länger undeklarierte Einkommen auf Schweizer Konten vor dem Finanzamt verstecken, so die Kommission.

Die Mitgliedstaaten erhielten jährlich Name, Adressen, Steuernummern und Geburtsdaten ihrer Bürger mit Konten in der Schweiz, zusammen mit einer Reihe von Kontendaten. Dies stehe im Einklang mit den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch. Das Abkommen mit der Schweiz wurde nach Angaben der Kommission am 19.03.2015 von den Unterhändlern der Europäischen Union und der Schweiz paraphiert. Es müsse jetzt formal noch vom Rat und der Schweizer Regierung angenommen werden. Damit rechne die Kommission noch vor dem Sommer 2015.

Europäische Kommission, PM vom 19.03.2015

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock