Eine Haus- und Grundstückhaftpflichtversicherung kann bei der Feststellung des Höchstbetrages eine Eurosumme festlegen, die den Material- und Arbeitslohnkosten entspricht. Das heißt: Übersteigt der von dem Grundstückseigentümer einem anderen zugefügte Schaden, der von seinem Anwesen ausgegangen ist, diesen Betrag, so bleibt seine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung leistungsfrei.
In die Gesamtberechnung des im Rahmen der versicherten Bausumme sich ergebenden Betrages sind Eigenleistungen einzubeziehen. Sonst wären Grundstückseigentümer, die die Arbeiten sämtlich von Unternehmen ausführen ließen, bei annähernd gleicher Bausumme eher am „Limit“ für den Anspruch auf die Regulierung eines Schadens als der Nachbar, der wesentliche Eigenarbeiten ausgeführt hat. OLG Bamberg, 1 U 146/12
