Kindern nicht das Handy überlassen oder zahlen

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass Eltern, die ihren minderjährigen Kindern ein Handy überlassen, damit rechnen müssen, dass der Nachwuchs dem „Verführungspotenzial“ des Gerätes nicht widerstehen kann. Lädt sich ein (hier: 12jähriges) Kind ein Klingeltonabonnement herunter, so müsse der Vertragspartner (hier ging es um den Vater) für die Kosten aufkommen. AmG Berlin-Mitte, 15 C 422/08

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