Unterhalt: Auch eine besser bezahlte Stelle kann dem Papa Nachteile bringen

Ist ein Vater seinem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet, so muss er alles tun, um diese Pflicht erfüllen zu können. Kündigt er seinen bisherigen Arbeitsplatz auf, um bei einer anderen Firma – wenn auch für ein höheres Entgelt – arbeiten zu können, handelt es sich dabei aber nur um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so hat er sich ohne Not verschlechtert. Dies insbesondere dann, wenn er schon kurze Zeit nach Aufnahme der neuen Tätigkeit mit einer Minderung seines Einkommens einverstanden ist.

Es ist dann für seine Unterhaltszahlungen von dem vorherigen – höheren – Nettoverdienst auszugehen. Kein Unterhaltsschuldner dürfe leichtfertig berufliche Änderungen vornehmen, die zu einer Reduzierung seiner Unterhaltszahlungen führen könnten, so das OLG Dresden. OLG Dresden, 20 WF 193/13

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