Wer seinen Spam-Ordner nicht täglich kontrolliert, kann die Kontrolle verlieren

Rechtsanwälte sind verpflichtet, ihren Spam-Ordner täglich darauf zu prüfen, ob dorthin versehentlich E-Mails „aussortiert“ wurden, die für ihre Mandanten von Bedeutung sein könnten. Tun sie das nicht und entsteht ihren Mandanten dadurch ein Nachteil (hier durch verpassten Abschluss eines Vergleichs), so hat der Rechtsanwalt Schadenersatz zu leisten (hier in Höhe von 90.000 Euro).

Das Landgericht Bonn: Der Anwalt führe seine E-Mail-Adresse auf seinem Briefkopf und stelle sie dadurch als Kontaktmöglichkeit bereit. Er sei daher dafür verantwortlich, dass ihn die ihm zugesandten E-Mails erreichen. LG Bonn, 15 O 189/13