Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte den Spieler- und Jugendschutz im gewerblichen Glücksspiel stärken und die Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche verbessern.
In dem nun zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereichten Entwurf verschärft die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen beim Automatenspiel. Wesentliche dieser Verschärfungen basieren auf dem zuvor vom Bundesrat verabschiedeten Maßgabebeschluss. Neu darin ist, dass Einsätze und Gewinne künftig nur noch in Euro und Cent, nicht aber mehr in Geldäquivalenten (so genanntes Punktespiel) angezeigt werden dürfen. Zudem wird die Zahl der zulässigen Spielgeräte in Gaststätten von drei auf zwei Automaten reduziert. Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 Euro auf 60 Euro reduziert; der maximale Gewinn pro Stunde von 500 Euro auf 400 Euro. Außerdem wird die derzeit zulässige Automatiktaste (damit kann der Spieler automatisch setzen, ohne jeweils den einzelnen Geldeinsatz auslösen zu müssen) verboten.
Im Anschluss an das laufende Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission befasst sich das Bundeskabinett mit der Novelle.
Danach ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgesehen. Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 24.6.2014
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