Verkauf von Internetleistungen: Bundesrechnungshof warnt vor Steuerausfällen in Millionenhöhe

Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes (BRH) kommt es beim Verkauf von Internetleistungen, wie beispielsweise Musik- und Videodateien, E-Books, Livecams und Software, durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union in Deutschland zu Umsatzsteuerausfällen in mehrstelliger Millionenhöhe. Dies folge aus einer hohen Dunkelziffer nicht registrierter Unternehmen als auch vergleichsweise geringen Steuereinnahmen in diesem Bereich.

Im Jahr 2013 seien in der gesamten EU nur knapp 500 Unternehmen aus Drittstaaten registriert gewesen, die an einem zwischen den EUMitgliedsstaaten abgestimmten Besteuerungsverfahren teilnehmen, erläutert der BRH. Gleichzeitig erziele Deutschland jährlich nur rund 23 Millionen Euro Umsatzsteuer. Dies entspreche einem Umsatz dieser Unternehmen mit deutschen Abnehmern von gerade einmal 120 Millionen Euro. Angesichts eines stetig wachsenden, milliardenschweren Marktes für Internetleistungen gehe der Bundesrechnungshof deshalb von erheblichen Steuerausfällen aus. Er fordert das Bundesfinanzministerium auf, die steuerliche Kontrolle in diesem Bereich mit den Bundesländern zu verbessern. Dazu gehörten unter anderem klare Zuständigkeiten und wirksame Sanktionsregelungen. Bundesrechnungshof, PM vom 29.04.2014

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