Termine: Steuern und Sozialversicherung Eingescannte Belege: Können Papierbelege ersetzen Vorausgefüllte Steuererklärung: Finanzministerium informiert über Berechtigungsmanagement

schen Vorgaben zu beachten und die länderspezifischen Vollmachtmuster zu verwenden, soweit in einem Land hierauf nicht ausdrücklich verzichtet werde.

Soweit länderspezifische Vollmachtmuster erforderlich seien und diese für die Freischaltung eines Steuerberaters zur Elster-Kontoabfrage eine eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers verlangten, könne künftig auf diese Unterschrift verzichtet werden, wenn der Steuerberater zusammen mit der im Übrigen vollständig ausgefüllten und von ihm unterschriebenen Vollmacht für die Freischaltung zur ElsterKontoabfrage eine Ablichtung der ihm auf dem amtlichen VollmachtMuster gemäß BMF-Schreiben vom 10.10.2013 in sachlicher und zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt erteilten und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterzeichneten Vollmacht vorlege. Bei einer Abrufbevollmächtigung für ein Konto zusammen zu veranlagender Ehegatten/ Lebenspartner seien beide Vollmachten in Ablichtung vorzulegen. Sei eine auf dem amtlichen Muster erteilte Bevollmächtigung in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht eingeschränkt, seien weiterhin die länderspezifischen, vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschriebenen Vollmachtmuster für die Elster-Kontoabfrage vorzulegen, so das BMF weiter. Entsprechendes gelte für den Fall, dass länderspezifische Vorgaben für den Widerruf der Berechtigung der Elster-Kontoabfrage zu beachten sind, insbesondere hinsichtlich der Verwendung länderspezifischer Widerrufsmuster. Sei der Widerruf der Berechtigung der ElsterKontoabfrage nach den länderspezifischen Vorgaben gegenüber einer zentralen Stelle anzuzeigen, habe der Steuerberater sicher zu stellen, dass der Vollmachtgeber hierüber informiert sei.

Nach dem BMF-Schreiben kann auf die Verwendung der länderspezifischen Vollmachtmuster für die Freischaltung zur Elster-Kontoabfrage nur verzichtet werden, wenn die jeweilige Landesfinanzverwaltung eine Regelung geschaffen und durch entsprechende Verlautbarung erklärt hat, dass die Freischaltung eines Steuerberaters zur Elster-Kontoabfrage auch bei ausschließlicher Nutzung des mit BMF-Schreiben vom 10.10.2013 veröffentlichten amtlichen Musters sichergestellt sei. Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 07.05.2014, IV A 3 – S-0202

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