Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft: Energieausweis zeigen wird Pflicht

Am 01.05.2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Eine der wichtigsten Neurungen ist, dass potentiellen Käufern oder Mietern einer Immobilie künftig unaufgefordert der Energieausweis vorgelegt werden muss. Denn Käufer beziehungsweise Mieter sollten wissen, wie es um die Energiewerte der Immobilie bestellt ist und was dies für die Heizkosten bedeutet, erläutert die Bundesregierung.

Neu ausgestellte Energieausweise müssten für die Immobilie eine Effizienzklasse ausweisen. Das gebe es bereits bei Elektrogeräten und für Fahrzeuge. Die Skala im Energieausweis für Gebäude reicht laut Regierung von “A+” bis “H”. A und B entsprächen dabei künftigen Neubaustandards.

Zudem seien nach EnEV 2014 alte Heizkessel ab 2015 verboten. So genannte Konstanttemperaturheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürften dann nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen seien Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad.

Für Neubauten gelten der Bundesregierung zufolge ab dem 01.01.2016 strengere energetische Anforderungen. Die geforderte Energieeinsparung liege hier bei 25 Prozent des Energiebedarfs. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle solle um durchschnittlich 20 Prozent sinken.

Bundesregierung, PM vom 28.04.2014

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