Gemeinsam gegen Steuersünder: Schulterschluss von Landeskriminalamt und Fiskus

Nach den Vorschriften der Abgabenordnung gibt es eine Reihe von Verpflichtungen:

ƒ Die Finanzbehörden haben Tatsachen, die auf eine Geldwäschestraftat oder eine Terrorismusfinanzierung im Sinne des Geldwäschegesetzes schließen lassen, unverzüglich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.

ƒ Die Strafverfolgungsbehörden sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Transaktionen mitzuteilen, die für die Finanzverwaltung für die Besteuerung oder für Steuerstrafverfahren Bedeutung haben können.

ƒ Die Polizeidienststellen sind ebenfalls nach der Abgabenordnung verpflichtet, Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, den für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen.

Kooperation: Vor diesem Hintergrund intensivieren jetzt das Landeskriminalamt (LKA) und die Steuerfahndung ihre Zusammenarbeit. Seit Anfang Januar 2014 arbeitet ein Steuerfahnder als Verbindungsbeamter im LKA auf Grundlage der von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und dem LKA geschlossenen Kooperationsvereinbarung. Damit wurde der Grundstein für die engere Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und LKA gelegt.

Kommentare: LKA-Präsident Dieter Schneider kommentiert das so: „Mit dieser Form der Zusammenarbeit werden wir bei der Strafverfolgung von schwerer Kriminalität bereits bei der Verdachtsschöpfung gemeinsam noch schlagkräftiger“. Die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe Andrea Heck ergänzt: „Wir erwarten eine gezieltere Auswahl der Verdachtsfälle, die für den jeweiligen Partner strafrechtliche Bedeutung haben. Die Konzentration auf diese Fälle ermöglicht beiden Seiten eine zielgerichtete Strafverfolgung.“

Vorgehensweise in der Praxis: Der Verbindungsbeamte kooperiert mit den LKA-Ermittlern vor allem im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sowie bei der Abschöpfung kriminell erworbenen Vermögens. Denn häufig ergeben sich hieraus auch Verdachtsmomente auf Steuerstraftaten, beispielsweise Steuerhinterziehungen. Vielfach handelt es sich um so genanntes „Schwarzgeld“ aus nicht erklärten Umsätzen oder um Hinweise auf Umsatzsteuerbetrug. In anderen Fällen werden Betriebseinnahmen Konten Dritter gutgeschrieben. Damit sollen die Pfändung von Geschäftskonten und das Eintreiben von Steuerschulden umgangen werden.

Unterstützende Maßnahmen: Als Bindeglied zwischen LKA und Steuerfahndung unterstützt der Verbindungsbeamte die LKA-Ermittler darüber hinaus, insbesondere soweit Steuerstraftaten in Betracht

kommen, bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität. Gleichzeitig übernimmt der Steuerfahnder eine Vorprüfung der jeweils an die andere Behörde weiterzuleitenden Sachverhalte und stellt sicher, dass nur konkrete Verdachtsfälle weitergemeldet werden.

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