Versicherungsrecht: Kein Aufpreis für „Miet-Winterreifen“

Ein Autovermieter hatte einem Mann, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden war, ein Ersatzfahrzeug überlassen. Als er anschließend dem Versicherer des Unfallverursachers die Rechnung präsentierte, lehnte dieser eine vollständige Kostenübernahme jedoch ab. Die Abgeltung der Zuschläge für die Ausstattung des Fahrzeuges mit Winterreifen sowie einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung hielt das Unternehmen für nicht erstattungsfähig und bekam Recht vor dem Amtsgericht Bremen. Der Autovermieter schulde einem Kunden die Überlassung eines verkehrstauglichen Fahrzeuges, das eine der Jahreszeit entsprechende Bereifung besitzen müsse. Diese sei aber, wie auch die Ausstattung mit Sommerreifen, der Wechsel der Räder, Inspektions- und TÜV-Gebühren etc. bereits im Mietzins enthalten. Zudem bestehe keine Verpflichtung zum Ersatz der Kosten für die Vollkaskoversicherung, da der Geschädigte selbst keinen derartigen Versicherungsschutz besaß und während der Mietzeit auch keinem erhöhten wirtschaftlichen Risiko (zum Beispiel aufgrund eines hochwertigen Fahrzeuges) ausgesetzt gewesen sei.

AmG Bremen, 9 C 128/13

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