Ist die Garage separat vergeben, darf sie auch separat gekündigt werden

Hat ein Vermieter von Wohnungen mit einem Mieter für die von ihm genutzte Garage einen separaten Vertrag abgeschlossen, so darf der Vermieter diesen Vertrag auch separat kündigen.

Im entschiedenen Fall wurde der Garagen-Mietvertrag erst fast ein Jahr nach dem Einzug des Mieters in die Wohnung abgeschlossen und war – anders als im Wohnungs-Mietrecht üblich – mit einer einmonatigen Kündigungsfrist versehen. Dass während des Mietverhältnisses die Miete für beide Objekte jeweils im selben Verhältnis erhöht worden war, spielt keine Rolle. BGH, VIII ZR 245/12

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