Filmförderungsgesetz: Die Kinos müssen dem „deutschen Film“ helfen obs gut wird oder nicht

Die gesetzlichen Regelungen des Filmförderungsgesetzes zur sogenannten Filmabgabe unter anderem durch die Filmtheater sind verfassungsgemäß. Dadurch fördert der Bund „die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für dessen Erfolg im Inland und im Ausland“, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Der erforderliche Nutzen werde auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass viele geförderte Filme sich als nicht erfolgreich erweisen. Nach einhelliger Auffassung der einschlägigen Fachkreise sei der wirtschaftliche Erfolg von Filmen nicht sicher prognostizierbar. Es liege in der Natur kreativer und künstlerischer Werke, dass sie gerade nicht ausschließlich nach eingefahrenen, vorgegebenen Mustern produziert seien und ihre Aufnahme beim Publikum sich daher allenfalls eingeschränkt anhand von Erfahrungen mit zurückliegenden Publikumsreaktionen auf andere Filme vorhersagen lasse. BVfG, 2 BvR 1561/12 u. a.

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