Das Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen die Deutsche Bahn AG ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet.
Wettbewerber beklagten, dass sie allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn hätten, so BKartAPräsident Andreas Mundt. Warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen könnten, werde jetzt geklärt. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn
für andere Unternehmen vornimmt, komme auf den Prüfstand. Ein funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf sei essentiell für den Wettbewerb auf der Schiene, betont Mundt.
Das Bundeskartellamt werde untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem solle geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbraucht, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten. Bundeskartellamt, PM vom 30.01.2014
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