Kunden von TUI Cruises, die vor Reisebeginn ihren Namen ändern oder eine andere Begleitung mitnehmen möchten, müssen nicht mehr mit überzogenen Kosten rechnen. Wie der Verbraucherbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet, hat sich das Kreuzfahrtunternehmen nach einer Klage des Verbandes am 06.01.2014 verpflichtet, entsprechende Klauseln in seinen Verträgen nicht mehr zu verwenden. Gegenstand der Klage sei eine Klausel in den Buchungsbedingungen der TUI Cruises GmbH gewesen. Darin habe sich das Unternehmen vorbehalten, für die Änderung von Reiseteilnehmern zwischen 50 Euro und 350 Euro zu berechnen oder eine solche Änderung erst gar nicht zu ermöglichen. Betroffene Reisende seien gezwungen gewesen, die gebuchte Reise im Fall kurzfristiger Änderungen kostenpflichtig zu stornieren und neu zu buchen. Der vzbv habe darin eine unangemessene Benachteiligung der Pauschalreisekunden gesehen. Diesen stehe es nach dem Gesetz zu, noch bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu bestimmen.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 05.02.2014