M.M. Warburg zahlt Schadensersatz bei Schiffsfonds

Das Bankhaus M.M. Warburg wurde vom Landgericht Hamburg zu Schadensersatz im Falle des Schiffsfonds MT “Margara” verurteilt (Urteil vom 20.12.2013, Az. 302 O 356/12). 44.500 Euro muss das Bankhaus dem Kläger zahlen, weil es Rückvergütungen verschwiegen hatte. Dies meldet das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 17.01.2014.

Der Kläger hatte den Fonds laut Handelsblatt im November 2004 gezeichnet. Neben seiner Beteiligungssumme von 50.000 Euro sollte er ein Agio von fünf Prozent zahlen. Da er wusste, dass es als Provision an die Beklagte fließt, teilte er dem Bankhaus im Beratungsgespräch mit, dass er nicht bereit sei, hierfür zusätzliche Mittel aufzuwenden. Die Beklagte bot ihm daraufhin eine Reduzierung auf ein Prozent an,

“da sie nicht weiter an ihm verdienen wolle”. Weil für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung MT “Margara” nachweislich insgesamt 18 Prozent an Rückvergütungen gezahlt wurden, fiel es dem Bankhaus Warburg nicht schwer, auf einen Teil der Vergütung zu verzichten, zitiert das Handelsblatt den Anwalt des Klägers.

Die Tatsache, dass die Beklagte die weitere Provisionszahlung verschwiegen hat, sah das Landgericht Hamburg als Pflichtverletzung an. Ohne Kenntnis der Höhe der Rückvergütung sei der Kläger nicht in der Lage gewesen, das Interesse des Bankhauses an der Empfehlung der Fondsbeteiligung richtig einzuschätzen. Dem Kläger erschien bereits das Agio in Höhe von fünf Prozent zu hoch, so dass er dieses herunterhandelte. Da die Bank nicht über weitere Provisionen aufklärte, obwohl es ihm erkennbar auf die Höhe der Vermittlungsvergütung ankam, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass eine höhere Provision nicht anfallen würde, heißt es in der Urteilbegründung. Daher wurde auch keine Verjährung der Ansprüche angenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.