Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) ist gegen die Einführung einer Gewerbesteuerpflicht für Großkanzleien. Unter anderem weist der Verband auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2008 (1 BvL 2/04) hin. Darin werde festgestellt, dass die Besonderheiten der Ausbildung, die Stellung im Sozialgefüge, die staatlichen und berufsautonomen Regelungen sowie die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen das Berufsbild der Freien Berufe derart prägten, dass sie nicht mit sonstigen Gewerbetreibenden vergleichbar seien. Auch führt der DAV aus, dass Gewerbetreibende in der Regel ihre Steuerbelastungen bei den Preisen berücksichtigen könnten, zu denen sie ihre Leistungen anbieten. Dies gelte für Anwälte zumindest insoweit nicht entsprechend, als diese ihre Honorare auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenreglungen berechneten.
Deutscher Anwaltverein e.V., PM vom Oktober 2013
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