Keine Mehrwertsteuer auf Müllgebühren

Kernbereiche öffentlichen Handels wie die Müllabfuhr oder die Abwasserentsorgung werden auch in Zukunft mehrwertsteuerfrei bleiben. Dies versichert die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 17/14516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es, der Kernbereich öffentlichen Handelns, also der originär hoheitliche Bereich, in dem es keinen Wettbewerb gibt, werde auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Dies betreffe insbesondere die Bereiche der klassischen Eingriffsverwaltung sowie die gegenüber dem Bürger erbrachte Entsorgung von Müll aus privaten Haushalten sowie die Abwasserentsorgung, so die Regierung. Voraussetzung sei allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert blieben.

Hintergrund der Anfrage waren Urteile des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gerichtshofes, nach deren Tenor Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb mit privaten Anbietern erbracht werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Die Bundesregierung erklärt, sie nehme das Thema angesichts einer erheblichen Verunsicherung im Kommunalbereich ernst. Die Problematik der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand werde bereits seit längerem intensiv mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Deutscher Bundestag, PM vom 15.08.2013

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