Die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sollen weiter verbessert werden. Dafür will sich die Bundesregierung einsetzen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/14542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/14440) mit.
Den Vorschlag der Europäischen Kommission, bei Verspätungen auf der Rollbahn die Fluggesellschaften erst nach fünf Stunden zu verpflichten, die Passagiere aus dem Luftfahrzeug zu entlassen, lehnt die Regierung ab. Sie habe Fristen von maximal zwei bis drei Stunden vorgeschlagen. Dies diene insbesondere der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, heißt es in der Antwort. Deutscher Bundestag, PM vom 23.08.2013
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