ElitePartner muss sich wegen hoher Forderungen nach Ausübung des Widerrufsrechts vor Gericht verantworten

Wegen aus Sicht der Hamburger Verbraucherzentrale überhöhter Forderungen nach Widerruf von Partnervermittlungsverträgen haben die Verbraucherschützer jetzt die EliteMedianet GmbH, die die beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner betreibt, jetzt verklagt. Zuvor war die Gesellschaft abgemahnt worden, ohne dass dies zum Erfolg geführt hätte.

Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, habe die Partnervermittlung Leistungen von mehreren tausend Euro in Rechnung gestellt, rügt die Verbraucherzentrale. Damit höhle sie das Widerrufsrecht aus. Als Wertersatz berechne ElitePartner ehemaligen Kunden alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen: 15 Euro pro gesendeter, 35 Euro pro gelesener Nachricht, 59 Euro für ein detailliertes Persönlichkeitsprofil, 15 Euro für einen Ratgeber zur Online-Partnersuche und 30 Euro für einen Premium Profilcheck. So habe sich ein ehemaliger Kunde der GmbH innerhalb der ersten zwei Wochen gegen einen 24-Monats-Vertrag mit ElitePartner entschieden und dann eine Rechnung in Höhe von 2.979 Euro erhalten, die er aus Kulanz mit 224,10 Euro begleichen sollte.

Die Höhe der geforderten Zahlungen, die ElitePartner als Wertersatz verlangt, entbehrt nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer jeder rechtlichen Grundlage. Als „absurd“ bezeichnet Julia Rehberg, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg, die Forderungen. Das Widerrufsrecht habe für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr und stelle sich sogar als nachteilig heraus. Denn selbst der aus Kulanz eingeräumte Betrag übersteige oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung. Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 28.08.2013

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