Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Verkehrssünder, die durch ein Aufbauseminar Punkte in Flensburg abbauen wollen, das nur dann erfolgreich durchziehen können, solange sie keine weiteren Verkehrsverstöße begehen. Der Kurs muss abgeschlossen sein, bevor eine neue „Sünde“ begangen wird, die Punkte bringt. Ist das nicht der Fall, so kommen die neu erworbenen Punkte obendrauf – auch wenn das Abbauseminar läuft und später sogar erfolgreich abgeschlossen wird.
VwG Düsseldorf, 14 L 223/13
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