Mit Kapitallebensversicherung Rentenabschläge abkaufen

Aktuell wird vielfach vom Abschluss einer Kapitallebensversicherung abgeraten. Das Modell sei unflexibel, bringe keine hohen Renditen und sei längst nicht mehr ein Wundermittel zur Vermeidung von Steuern. Denn auch bei Verträgen, die mindestens zwölf Jahre laufen, müsse die Hälfte der erwirtschafteten Erträge versteuert werden. Vorteilhaft kann es allerdings sein, wenn die Lebensversicherung punktgenau zu dem Zeitpunkt abläuft, an dem der Betroffene vorzeitig in Altersrente gehen möchte.

Die Details: Mit 63 können gesetzlich Rentenversicherte die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Dabei müssen sie allerdings Rentenabschläge in Kauf nehmen. Bei einem Renteneintritt mit 63 im Jahr 2025 betragen die Abschläge beispielsweise 13,2%. Denn das reguläre Renteneintrittsalter liegt dann bei 66 Jahren und acht Monaten. Bei einem Renteneintritt mit 63 wird die Rente damit insgesamt 44 Monate “zu früh” in Anspruch genommen. Ab 2027 betragen die Abschläge für die ab 63 Jahren gezahlte vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte maximal 14,4%. Sie fallen bei einem späteren Renteneintritt (der bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem 67. Lebensjahr erfolgen kann) entsprechend niedriger aus. Doch die Abschläge können durch eine Einmalzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen werden (§ 187a SGB VI). Im Einzelfall kann sich dies lohnen.

Um die Abschläge, die lebenslang gelten, auszugleichen, genügt es, gegenüber der Rentenversicherung zu erklären, dass man eine geminderte Rente beansprucht und entstehende Rentenabschläge durch eine Beitragszahlung ausgleichen möchte. Die Rentenversicherung rechnet daraufhin aus, in welchem Umfang genau Rentenabschläge anfallen und welcher Betrag zum Wiederauffüllen aufzuwenden wäre. Die Abschläge müssen nicht voll ausgeglichen werden, auch ein teilweiser Ausgleich ist möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung (wodurch sich allerdings der Ausgleichsbetrag erhöht).

Die Höhe des Ausgleichsbetrags hängt von der Höhe der Abschläge und der Rentenhöhe ab. Ein Versicherter mit einem Rentenanspruch von 1.000 Euro brutto müsste derzeit rund 18.000 Euro an die Rentenkasse zahlen, wenn er zwei Jahre vor Erreichen seines regulären Rentenalters Rente beziehen würde. Durch die Einmalzahlung würde die ansonsten eintretende Rentenkürzung um 7,2% (was im Beispielfall eine Rentenminderung um 72 Euro pro Monat ausmachen würde) verhindert.

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zur sog. Basisversorgung im Alter. Die Beiträge dazu können bis maximal 20.000 Euro (Ehepaare: 40.000 Euro; vorgesehen ist eine Erhöhung dieser Beträge um 20%) pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einzahlungen ab 2025 erkennt das Finanzamt die gezahlten Beiträge in voller Höhe als absetzbare Vorsorgeaufwendungen an. Die Steuerersparnisse hieraus gleichen in etwa die Steuerpflicht aus der Besteuerung der Erträge der Lebensversicherung aus und führen dazu, dass die Auszahlung aus der Kapitallebensversicherung unterm Strich steuerfrei bleibt.