Handwerkerleistungen: Das Grab der Ehefrau ist dem Witwer zwar „näher als seine Heizung“ aber…

Arbeiten am Grabstein und der Grabeinfassung seiner verstorbenen Ehefrau wollte ein Witwer mit 20 Prozent des Rechnungsbetrages von seiner Steuerschuld absetzen, da es sich um eine „haushaltsnahe Handwerkerleistung“ gehandelt habe. Das Niedersächsische Finanzgericht erkannte das aber nicht an, da die Arbeiten nicht „im Haushalt“ des Mannes, sondern auf dem Friedhof geleistet worden seien. Seine Gegenargumente, die Grabstelle seiner verstorbenen Ehefrau sei ihm „haushaltsnäher als seine Heizung“ und die abweichende Auffassung des Finanzamts sei eine Geschmacklosigkeit, fanden auch vor Gericht kein Gehör.

Niedersächsisches FG, 15 K 181/12 vom 23.04.2013