Privates Telefon oder privaten Internetanschluss beruflich genutzt? Das sind Werbungskosten!

ƒ Ansatz der Kosten pauschal mit monatlich 20%: Diese Abzugsmöglichkeit ist allerdings auf einen monatlichen Höchstbetrag von 20 Euro begrenzt. Zudem kann sie nur von bestimmten Berufsgruppen in Anspruch genommen werden.

ƒ Ermittlung des abziehbaren Prozentsatzes durch Einzelnachweis: Diese Abzugsmöglichkeit ist in der Höhe nicht begrenzt und kann von allen Steuerpflichtigen durchgeführt werden.

ƒ Lehrern, die von zu Hause mit Eltern, Schülern und Kollegen telefonieren, um Schulveranstaltungen und Klassenfahrten zu organisieren und sonstige schulische Angelegenheiten zu erledigen;

ƒ Heim-/Telearbeitern, die über Telefon, Telefax und/oder Internet Kontakt mit dem Arbeitgeber halten und sich mit Kollegen besprechen;

ƒ Außendienstmitarbeitern, die von unterwegs und zu Hause Kunden betreuen, insbesondere Reise-, Versicherungs- und Handelsvertreter oder Kundendiensttechniker.

ƒ Grundgebühr, Gesprächsgebühren (per Einzelverbindung, Prepaid) und Flatrate-Gebühr für Festnetztelefon, Mobiltelefon (Handy), Fax und Internet (über Analog-/ISDN- oder DSL-Anschluss, UMTSStick usw.). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen billigen oder einen teuren Tarif handelt;

ƒ die Miete für eine Telefonanlage oder einzelne Geräte (z.B. Telefon, Fax, Anrufbeantworter);

ƒ der Kaufpreis einer Telefonanlage, eines Handys oder anderer Geräte. Bei Anschaffungskosten über 410 Euro (ohne MwSt.) müssen Sie diese im Wege der Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilen und können dann pro Jahr nur einen Teil der Anschaffungskosten absetzen. Bei Kauf ab 1.1.2001 ist ein Faxgerät über sechs Jahre, Autotelefone und Handys über fünf Jahre und ein Festnetztelefon über acht Jahre abzuschreiben.

ƒ die Anschlusskosten und das Bereitstellungsentgelt für die Einrichtung eines neuen oder die Übernahme eines bestehenden Anschlusses;

ƒ Reparaturkosten einer Telefonanlage oder einzelner Geräte. Wer in seinem Haushalt einen Telefon- bzw. Internetanschluss installieren, warten oder reparieren lässt, kann nicht nur den beruflichen Anteil der Kosten absetzen: Der private Anteil darf zusätzlich im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden. Nicht zu den abziehbaren Telekommunikationsaufwendungen gehören die Kosten für PC-Zubehör wie ISDN-Karte, Modem oder Router. Diese Kosten sollten Sie zusammen mit Ihrem Computer geltend machen. Der Vorteil: Beim PC erkennt das Finanzamt eher einen beruflichen Anteil von über 20% an als bei Telefon- und Internetkosten.

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock