Möglicherweise ist die Verwendung von Akku-Lampen an Fahrrädern künftig erlaubt. Der Bundesrat hat am 05.07.2013 einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit einer entsprechenden Auflage zugestimmt. So legt der Bundesrat fest, dass für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlussleuchten an Fahrrädern zukünftig auch wiederaufladbare Energiespeicher oder Batterien als Energiequelle verwendet werden dürfen.
Die Regierungsvorlage führt für die Polizeiwagen in Deutschland neben dem bekannten Blaulicht auch ein rotes Blinklicht und einen zusätzlichen Sirenenton nach US-Vorbild ein. Die neuen Signale sollen das Anhalten von Fahrzeugen für Polizeibeamte sicherer machen, da Streifenwagen Autos nicht mehr überholen müssten, die sie stoppen wollten. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt. Bundesrat, PM vom 05.07.2013