Verbraucherrecht: Telefonkunden dürfen nicht aufgefordert werden, Kündigungen zurückzunehmen

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass es sich um unerlaubte Telefonwerbung handele, wenn ein Telefondiensteanbieter seine Kunden ohne deren Einwilligung auf einem privaten Anschluss anruft und sie dazu bewegen will, die Kündigung rückgängig zu machen. Zu ihnen bestünde – seit der Kündigung – keine Geschäftsverbindung mehr.

OLG Köln, 6 U 1/09

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock