Gewalttätigen Fußballfans darf der Alkohol im Zug entzogen werden

Anhängern eines Fußballvereins kann auf der Bahnfahrt zu einem Auswärtsspiel das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken verboten werden.

Die Bundespolizei darf für eine bestimmte Strecke auf sämtlichen Regionalzügen (hier ging es um den Weg von Rostock nach Dortmund) Glasflaschen und Alkohol untersagen. Das Verbot gelte dann für alle Zugreisenden.

Im entschiedenen Fall sollte verhindert werden, dass Fußballfans – wie in der Vergangenheit geschehen – gegen Polizei, gegnerische Fans, aber auch gegen unbeteiligte Dritte gewalttätig werden, indem unter anderem Flaschen geworfen wurden, wobei Alkohol eine große Rolle spielte.

Schleswig-Holsteinisches OVG, 4 MB 71/12

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