Eigentumswohnung: Auf laute Obermieter muss der Verkäufer nicht unbedingt hinweisen

Der Verkäufer einer Eigentumswohnung ist nicht generell dazu verpflichtet, einen Kaufinteressenten darauf hinzuweisen, dass in der darüber liegenden Wohnung Eigentümer oder Mieter wohnen, die „extrem lärmempfindlich“ sind und sich schon bei geringen Anlässen bei den Verursachern ihres Ärgers beschweren.

Das Gericht kam zu diesem Ergebnis in dem Fall eines Käufers, der den Kaufpreis von 242.500 Euro nachträglich um 30.000 Euro gesenkt haben wollte. Der Vermieter hätte ungefragt nur auf den möglichen Ärger mit einer anderen Hausbewohnerin hinweisen müssen, wenn diese „schikanös“ vorgegangen sei, was hier aber nicht habe festgestellt werden können. In jeder Hausgemeinschaft gebe es Differenzen über alltägliche Dinge.

LG München I, 23 O 5974/10

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