Wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut Auto fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das gilt auch dann, wenn die Promillegrenze nur ganz knapp überschritten wurde, wie ein vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschiedener Fall zeigt.
Ein Autofahrer hatte 0,54 Promille Alkohol im Blut. Dies nahm das zunächst entscheidende Amtsgericht (AG) zum Anlass, das im Bußgeldbescheid noch verhängte Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße wegfallen zu lassen.
Das OLG entschied anders. Es verweist darauf, dass beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen ist. Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit verstehe sich die grundsätzliche Angemessenheit eines Fahrverbots regelmäßig von selbst.
Da sie auch sonst keine schwerwiegenden Gründe für einen Wegfall des Fahrverbots erkennen konnten, hob das OLG das Urteil des AG auf.
Dieses muss nun neu entscheiden.
OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2012, 3 Ss OWi 1374/12
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