Wenn eine Motorsense Steine auf eine Bundesstraße schleudert…

Werden beim Mähen eines Grünstreifens durch eine Motorsense Steine auf eine Bundesstraße gewirbelt und dadurch ein Pkw getroffen, so ist das betreffende Bundesland zum Schadenersatz (hier in Höhe von 978 Euro) verpflichtet.

Begründung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das ausführende Unternehmen hätte den Rasen vorher auf Steine untersuchen müssen. Das wurde vom Land als „unverhältnismäßig“ angesehen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht sah das ähnlich und schlug vor, künftig entweder eine Schutzplanke/Schutzplane entlang der Bundesstraße anzubringen oder ein zweites Fahrzeug als „Schutzschild“ einzusetzen. Die an der Straße aufgestellten Warnleuchten hätten dagegen so gut wie keine Wirkung. Denn Autofahrer könnten dennoch einem aufgewirbelten Stein kaum einmal ausweichen – und stehen bleiben könnten sie schließlich auch nicht. Brandenburgisches OLG, 2 U 56/11