Verzinsungspflicht von Geldbußen verfassungsgemäß

Die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Geldbußen, die eine Kartellbehörde festgesetzt hat, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das BVerfG entschieden (Beschluss vom 19.12.2012, Az. 1 BvL 18/11). Die Regelung verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen die Garantie effektiven Rechtsschutzes.

Der Entscheidung zugrunde lag ein Antrag eines Versicherungsunternehmens in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.