Unterhalt: OLG Hamm gibt neue Leitlinien bekannt

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand: 01.01.2013) bekannt gegeben. Diese setzen laut OLG die allgemein akzeptierten Selbstbehaltssätze zum notwendigen Selbstbehalt um. Bei den Bedarfskontrollbeträgen vorgenommene Erhöhungen seien eingearbeitet worden. Weitere Änderungen und Ergänzungen trügen den Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt und zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts Rechnung.

Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Sie sind auf der Homepage des OLG Hamm als pdf-Datei veröffentlicht (www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_ Leitlinie/HLL_2013.pdf).

Oberlandesgericht Hamm, PM vom 03.01.2013

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