Flensburger Punktesystem wird reformiert

Eine Neuregelung des Flensburger Punktesystems soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Die Eckpunkte dafür hat das Bundeskabinett beschlossen. Danach soll es künftig statt der ein bis sieben Punkte nur noch ein, zwei oder drei Punkte geben. Für „schwere Verstöße“ wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer soll es einen Punkt geben. „Besonders schwere Verstöße“ werden mit zwei Punkten geahndet, zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel. Für „Straftaten“ wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer gibt es drei Punkte. Jeder Eintrag verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Dafür wird der Führerschein nach acht statt bisher achtzehn Punkten entzogen. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Wer sechs oder sieben Punkte angesammelt hat, soll innerhalb von drei Monaten ein Fahreignungsseminar absolvieren müssen. Die bisherige Regelung, die einen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar vorsieht, soll entfallen.

Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Dafür steigen die Bußgelder. Dazu gehören Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, das Parken an Feuerwehrzufahrten sowie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone. Als Konsequenz sollen die alten Punkte für solche Verstöße gelöscht werden. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgestellt.

Bundesregierung, PM vom 12.12.2012

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