Unterhaltspflichtige: Düsseldorfer Tabelle 2013 legt höheren Selbstbehalt fest

Zum 01.01.2013 wird die sogenannte Düsseldorfer Tabelle geändert. Dies teilt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit. Der notwendige Selbstbehalt werde sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steige der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtige so die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 01.01.2013.

Ferner werden laut OLG Düsseldorf die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben.

Der Kindesunterhalt werde 2013 nicht erhöht. Der Unterhalt richte sich dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da dieser 2013 nicht angehoben werde, stiegen auch die Unterhaltsbeträge nicht.

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