Nationales Waffenregister startet am 01.01.2013

Am 01.01.2013 nimmt das Nationale Waffenregister seinen Betrieb auf. Dies meldet das Bundesinnenministerium. Das Register soll die Sicherheitslage in Deutschland verbessern und eine Richtlinie der Europäischen Union umsetzen, wonach die Mitgliedstaaten spätestens bis 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister einführen müssen. Deutschland hat sich, auch vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Winnenden, für eine vorgezogene Einführung entschieden. Mit der Errichtung des Registers werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen dafür geschaffen, die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Die örtlichen Waffenbehörden, die bislang untereinander nicht vernetzt seien, blieben dabei sachbearbeitende Stelle. Sie seien für die Speicherung aktueller und richtiger Daten im Nationalen Waffenregister verantwortlich. Die neu eingerichtete Zentrale Komponente des Registers im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist laut Innenministerium „quasi die Synchronisationsdrehscheibe“. Vor allem aber sei sie die zentrale Auskunftsdatenbank. Mit dem Nationalen Waffenregister könnten ab 2013 alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuell gehaltenen Datenpool nutzen.

Künftig sollen auch Herstellung, Handel, Import und Beschuss der Waffen eingespeist werden. Damit soll jederzeit nachvollzogen werden können, welche Stationen eine Waffe in ihrem Lebenszyklus vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat. Bundesinnenministerium, PM vom 19.11.2012

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