Die Bundesregierung will das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. In einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/11632) sieht sie deshalb eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich vor. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden.
Nach dem Gesetzentwurf sollen zudem die Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten.
Damit wird diese Grenze um 10.000 Euro angehoben. Die Regierung will zudem die Haftungsregeln für Ehrenamtliche ändern. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein. Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung will die Regierung um ein Jahr verlängern. Deutscher Bundestag, PM vom 27.11.2012
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