Die Europäische Kommission will die Bekämpfung des Steuerbetrugs in der Europäischen Union verstärken und die öffentlichen Einnahmen schützen. Sie hat am 31.07.2102 einen Vorschlag für einen Schnellreaktionsmechanismus angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, schneller und wirksamer auf Mehrwertsteuerbetrug
zu reagieren. Ein Mitgliedstaat, der unvermittelt in großem Umfang von Betrug betroffen ist, soll auf eine gegenwärtig in den MwSt-Vorschriften nicht vorgesehene Weise bestimmte Notfallmaßnahmen anwenden können. So sollen die Mitgliedstaaten binnen eines Monats die sogenannte Reverse-Charge-Regelung anwenden können, bei der die Steuer vom Erwerber geschuldet wird und nicht vom Lieferer der Gegenstände oder vom Dienstleistungsempfänger.
Auf diese Weise würden die Chancen, komplexen und systematischen Mehrwertsteuerbetrug wie etwa Karussellbetrug zu bekämpfen, erheblich verbessert und ansonsten unvermeidliche finanzielle Verluste eingedämmt, meint die Kommission. Damit künftig auf neue Formen des Betrugs reagiert werden kann, sollen im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus auch weitere Betrugsbekämpfungsmaßnahmen genehmigt und eingeführt werden können.
Ein Mitgliedstaat, der Mehrwertsteuerbetrug durch Maßnahmen bekämpfen möchte, die in den Mehrwertsteuervorschriften der EU derzeit nicht vorgesehen sind, müsse bisher förmlich die Genehmigung einer Ausnahmeregelung beantragen, so die Kommission. Daraufhin erarbeite die Kommission einen entsprechenden Vorschlag und lege ihn dem Rat vor. Dieser müsse den Vorschlag einstimmig annehmen, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden könnten. Dieses Verfahren kann laut Kommission zeitaufwändig und umständlich sein. Es verzögere die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um den Betrug zu stoppen. Mit dem Schnellreaktionsmechanismus müssten die Mitgliedstaaten nicht länger auf den Abschluss dieses förmlichen Verfahrens warten, bevor sie spezielle Betrugsbekämpfungsmaßnahmen anwenden. Stattdessen würde ihnen in einem wesentlich zügigeren Verfahren binnen eines Monats genehmigt, von den Mehrwertsteuervorschriften der EU abzuweichen. Auf diese Weise könnten sie mit der Betrugsbekämpfung fast sofort beginnen, bis dauerhaftere Maßnahmen in Kraft treten und gegebenenfalls das übliche Verfahren zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen eingeleitet wird.
Mehrwertsteuerbetrug kostet die EU und die nationalen Haushalte laut EU-Kommission alljährlich mehrere Milliarden Euro. In einigen schwerwiegenden Fällen gingen wegen der sich rasch entwickelnden Betrugssysteme in sehr kurzer Zeit enorme Summen verloren. Europäische Kommission, PM vom 31.07.2012
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