Wer sich nur um Mängel kümmert, hat ein Gewerbe

Hat sich ein Selbstständiger darauf spezialisiert, Mängel von Fußbodenbelägen zu beheben, so erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt keine „einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit“ aus.

Der entschiedene Fall betraf einen Unternehmer, der ein anerkannter Bausachverständiger für Fußbodenbeläge ist und Schadengutachten für Versicherungen und Wertgutachten über Grundstücke und Immobilien erstellt.

Niedersächsisches FG, 15 K 14/11 vom 22.04.2011