Kann ein Vermieter seinem Mieter nicht nachweisen, dass er die von diesem gezahlte Kaution sicher bei einer Bank angelegt hat, so hat der Bewohner das Recht, die Mietzahlungen bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückzubehalten.
Im konkreten Fall hatten Mieter um Auskunft über die ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution gebeten. Die Vermieterin schickte ihnen daraufhin eine Kontobestätigung. Als Kontoinhaber wurde jedoch die Vermieterin genannt. Daraufhin behielten die Mieter zwei Monatsmieten zurück.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Denn die Kaution müsse getrennt von dem Vermögen der Vermieterin angelegt werden. AmG Bremen, 10 C 33/11
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock
